Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ATW Reifencenter
Inhaber: Marcel Flohr Harzstr. 18 37445 Walkenried Stand: 02/2026
0. Hinweis zur Lesbarkeit
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB überwiegend die männliche Form verwendet; sie umfasst stets alle Geschlechter.
1. Geltungsbereich, Begriffe, Rangfolge
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen ATW Reifencenter (nachfolgend „Werkstatt/Verkäufer“) und Kunden über Werkstatt- und Werkleistungen (insbesondere Reparatur, Wartung, Diagnose), sowie über den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Werkstatt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4 Rangfolge bei Mehrdeutigkeiten: Individuelle Vereinbarungen (Auftrag/Angebot/Rechnung) gehen diesen AGB vor. Für reinen Teileverkauf ohne Einbau gelten zusätzlich Abschnitt 16 (Teileverkauf); für Werkstatt-/Werkleistungen gelten insbesondere Abschnitte 2–15.
2. Auftragserteilung, Vollmacht, Probefahrten/Überführungen
2.1 Aufträge können persönlich, telefonisch, schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp/Messenger) erteilt werden. Auch mündliche/telefonische Beauftragungen sind verbindlich.
2.2 Der Kunde versichert, zur Auftragserteilung berechtigt zu sein (Eigentümer oder bevollmächtigt). Auf Verlangen hat der Kunde eine Vollmacht vorzulegen.
2.3 Der Auftrag umfasst alle zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlichen Nebenarbeiten, soweit diese nach Art und Zweck des Auftrags zu erwarten sind (z. B. Schutzmaßnahmen, Funktionsprüfungen).
2.4 Die Werkstatt ist berechtigt, für Diagnose, Funktionsprüfung und Abnahme erforderliche Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen; dies gilt auch im öffentlichen Verkehrsraum.
3. Diagnose/Fehlersuche als eigenständige Werkleistung
3.1 Diagnose, Fehlersuche, elektrische/elektronische Prüfungen, Demontage zur Befundung, Mess- und Einstellarbeiten sind eigenständige, vergütungspflichtige Werkleistungen – auch wenn sich anschließend keine Reparatur ergibt.
3.2 Soweit zur Diagnose eine (Teil-)Demontage erforderlich ist, trägt der Kunde die hierfür anfallenden Arbeitszeiten. Eine vollständige Demontageprüfung schuldet die Werkstatt nur bei ausdrücklicher Beauftragung.
3.3 Wird nach Diagnose/Zerlegung die Reparatur nicht fortgesetzt (z. B. wegen Ablehnung durch den Kunden), sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie verbrauchtes Material zu vergüten. Eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (Wiedermontage) erfolgt nur gegen gesonderten Auftrag.
4. Kostenvoranschlag, Preisangaben, Abweichungen
4.1 Kostenvoranschläge basieren grundsätzlich auf Sichtprüfung/Erstbefund und sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich oder als Höchstpreis vereinbart werden.
4.2 Ergeben sich während der Durchführung Mehrarbeiten/Mehrkosten (z. B. verdeckte Schäden, Folgeschäden, festgerostete Verschraubungen, Zusatzarbeiten aufgrund Alter/Verschleiß), informiert die Werkstatt den Kunden unverzüglich, sobald eine wirtschaftlich relevante Abweichung absehbar ist.
4.3 Als wirtschaftlich relevant gelten regelmäßig Mehrkosten von mehr als 200,00 € oder eine Abweichung von mehr als 15 % des ursprünglichen Kostenvoranschlags. Als „wesentlich“ gilt in der Regel eine Abweichung von mehr als 20 %. Bei wesentlicher Überschreitung wird die Zustimmung des Kunden zur Fortführung eingeholt; andernfalls werden die bis dahin erbrachten Leistungen berechnet.
4.4 Kosten für einen Kostenvoranschlag werden nur berechnet, wenn hierauf vorab hingewiesen wurde. Eine Verrechnung mit einem anschließenden Reparaturauftrag kann vereinbart werden.
5. Termine, Fertigstellung, Lieferverzögerungen
5.1 Angaben zu Fertigstellungszeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
5.2 Verbindliche Termine setzen voraus, dass der Arbeitsumfang bei Auftragserteilung eindeutig feststeht und benötigte Ersatzteile rechtzeitig verfügbar sind.
5.3 Verzögerungen aufgrund von Umständen, die die Werkstatt nicht zu vertreten hat (z. B. Lieferverzögerungen, höhere Gewalt, unvorhersehbare technische Probleme, zusätzliche notwendige Arbeiten), verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
5.4 Ansprüche wegen Verzögerung bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
6. Abnahme
6.1 Die Abnahme der Werkleistung erfolgt mit Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden oder eine bevollmächtigte Person.
6.2 Als Abnahme gilt auch die Ingebrauchnahme, insbesondere das Verlassen des Werkstattgeländes.
6.3 Offensichtliche Mängel sind bei Abholung unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen, soweit gesetzlich zulässig.
6.4 Geringfügige Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7. Preise, Zahlung, Vorschuss, Aufrechnung
7.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise (Arbeitszeit, Ersatzteile, sonstige Leistungen).
7.2 Rechnungen sind mit Abnahme und Aushändigung/Übersendung der Rechnung sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7.3 Die Werkstatt ist berechtigt, angemessene Vorschüsse/Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere bei umfangreichen Reparaturen oder kostenintensiven Ersatzteilen.
7.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; ausgenommen sind Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
8. Zurückbehaltungsrecht und Werkunternehmerpfandrecht
8.1 Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag steht der Werkstatt ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug zu.
8.2 Darüber hinaus steht der Werkstatt ein gesetzliches Pfandrecht an dem Fahrzeug sowie an allen vom Kunden eingebrachten Gegenständen zu (§ 647 BGB).
9. Standgeld, Verwahrung, Annahmeverzug
9.1 Wird der Kunde über die Fertigstellung informiert und holt das Fahrzeug nicht innerhalb von 3 Werktagen ab, befindet sich der Kunde in Annahmeverzug. Ab dem 4. Werktag kann die
Werkstatt ein Standgeld in Höhe von 15,00 € netto pro Kalendertag berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
9.2 Die Werkstatt ist berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden umzusetzen/zu verbringen, wenn dies zur Betriebsorganisation erforderlich ist.
9.3 Verwertungsrecht: Nach schriftlicher Androhung (Textform genügt) und fruchtlosem Ablauf einer Frist von drei Monaten ab Zugang der Androhung ist die Werkstatt berechtigt, das Fahrzeug im Rahmen der gesetzlichen Pfandrechtsverwertung zu veräußern. Der Erlös wird auf offene Forderungen (einschließlich Standgeld/Verwertungskosten) angerechnet; ein Überschuss wird an den Kunden ausgekehrt.
10. Alt-Fahrzeuge, Vorschäden, verdeckte Mängel, Risikoaufklärung
10.1 Bei Fahrzeugen mit erheblichem Alter/Laufleistung sowie bei erkennbar vorgeschädigtem/korrodiertem Zustand kann es trotz fachgerechter Ausführung zu Folgeschäden, Bruch von Verschraubungen, Materialermüdung oder weiteren Defekten kommen. Der Kunde erkennt dieses erhöhte Reparaturrisiko an.
10.2 Die Werkstatt haftet nicht für nicht erkennbare Vorschäden oder verdeckte Mängel, die ohne ausdrückliche Demontageprüfung nicht feststellbar sind.
10.3 Eine Zusage zur Wirtschaftlichkeit/„Dauerhaltbarkeit“ einer Reparatur wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
11. Beistellungen des Kunden (Teile/Material)
11.1 Für vom Kunden beigestellte Teile/Materialien übernimmt die Werkstatt keine Gewährleistung. Die Werkstatt haftet nicht für Mängel/Folgeschäden, die auf Kundenbeistellungen zurückzuführen sind.
11.2 Einbau/Verwendung von nicht freigegebenen oder ungeeigneten Teilen kann die Funktion beeinträchtigen; der Kunde trägt insoweit das Risiko, sofern die Werkstatt den Kunden zuvor hierauf hingewiesen hat.
12. Ersatzteile, Altteile, Eigentum
12.1 Von der Werkstatt gelieferte und eingebaute Ersatzteile/Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag Eigentum der Werkstatt (Eigentumsvorbehalt).
12.2 Ausgebaute Altteile gehen in das Eigentum der Werkstatt über, sofern der Kunde sie nicht bei Auftragserteilung ausdrücklich zur Herausgabe verlangt. Gesetzliche Rückgabepflichten bleiben unberührt.
12.3 Werden Altteile auf Wunsch ausgehändigt, erfolgt dies ohne Gewähr für Zustand/Funktionsfähigkeit.
13. Mängelansprüche (Gewährleistung) bei Werkleistungen
13.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche für Werkleistungen, soweit nachfolgend nichts abweichend geregelt ist.
13.2 Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen; offensichtliche Mängel spätestens bei Abnahme.
13.3 Bei berechtigten Mängeln hat die Werkstatt zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzleistung nach Wahl). Erst nach Fehlschlagen/Verweigerung der Nacherfüllung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
13.4 Keine Mängelansprüche bestehen bei Schäden/Mängeln, die auf unsachgemäße Behandlung, normale Abnutzung/Alterung, Fremdeinwirkung, Nichtbeachtung von Herstellervorgaben, nachträgliche Änderungen durch Dritte oder den Einbau nicht freigegebener Teile zurückzuführen sind.
14. Elektronische Systeme, Softwarestände und Fahrzeugdaten
14.1 Bei Arbeiten an elektronischen Systemen, Fahrerassistenzsystemen, Steuergeräten, Softwareständen oder vernetzten Funktionen kann es trotz fachgerechter Ausführung zu Änderungen von gespeicherten Daten, Fehlerspeichereinträgen oder Softwareständen kommen.
14.2 Die Werkstatt haftet nicht für Funktionsbeeinträchtigungen/Datenverluste, die auf vorhandene Softwarefehler, Herstellervorgaben, nachträgliche Updates, Fernzugriffe des Herstellers oder externe Systeme zurückzuführen sind, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Werkstatt vorliegt.
14.3 Der Kunde ist verpflichtet, vor Auftragserteilung eigenständig Datensicherungen vorzunehmen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
15. Elektro- und Hybridfahrzeuge
15.1 Arbeiten an Elektro- und Hybridfahrzeugen erfolgen nach Herstellerangaben und geltenden Sicherheitsvorschriften.
15.2 Die Werkstatt übernimmt keine Haftung für Funktionsbeeinträchtigungen, die auf Zustand/Degradation der Hochvoltbatterie, externe Einflüsse oder Herstellervorgaben zurückzuführen sind und keinen Mangel der Werkstattleistung darstellen.
15.3 Notwendige Zusatzarbeiten an Hochvoltkomponenten bedürfen einer gesonderten Beauftragung, sofern sie nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags sind.
16. Teileverkauf (neue und gebrauchte Fahrzeugteile)
16.1 Dieser Abschnitt gilt ergänzend für den Verkauf von Fahrzeugteilen ohne Werkleistung (kein Einbau durch die Werkstatt) sowie für Teile, die der Kunde separat kauft.
16.2 Zahlung: Kaufpreis und Nebenleistungen sind bei Übergabe oder Rechnungsstellung sofort fällig.
16.3 Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers. Gegenüber Unternehmern gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen aus laufender Geschäftsbeziehung.
16.4 Sachmängelhaftung/Verjährung: a) Verbraucher: Gesetzliche Verjährung 2 Jahre ab Übergabe. Bei gebrauchten Teilen wird die Verjährung auf 1 Jahr ab Übergabe verkürzt. b) Unternehmer: Neue Teile – Verjährung 1 Jahr ab Übergabe. Gebrauchte Teile – Sachmängelhaftung ausgeschlossen. c) Die vorstehenden Verkürzungen/Ausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit, arglistigem Verschweigen, Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
16.5 Elektronische Bauteile (z. B. Steuergeräte, Sensoren, Module, codierpflichtige Komponenten): Eine Rücknahme ist ausgeschlossen, sobald Einbau-/Inbetriebnahmeversuche erfolgt sind, Plomben/Siegel verletzt wurden oder eine Codierung/Programmierung vorgenommen wurde. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
16.6 Ein-/Ausbaukosten: Im reinen Teileverkauf werden Ein-/Ausbaukosten, Abschlepp-, Diagnose- oder Folgekosten nicht ersetzt, soweit gesetzlich zulässig, es sei denn, der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen.
16.7 Fremdeinbau: Für Schäden durch unsachgemäßen Einbau/Handhabung durch den Kunden oder Dritte wird keine Haftung übernommen.
17. Haftung (allgemein)
17.1 Die Werkstatt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
17.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
17.3 Keine Haftung besteht für im Fahrzeug befindliche Wertgegenstände (z. B. Bargeld, Schmuck, Elektronik), sofern diese nicht ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden.
17.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
18. Versicherungsschäden / Regulierung durch Dritte (versicherungneutral)
18.1 Vertragspartner der Werkstatt ist stets der Kunde. Der Kunde bleibt Schuldner des Werklohnanspruchs – unabhängig davon, ob und in welcher Höhe eine Versicherung/sonstiger Dritter reguliert.
18.2 Die Werkstatt ist nicht verpflichtet, Kürzungen, Verzögerungen oder Ablehnungen durch Versicherungen auszugleichen.
18.3 Reparaturen können – insbesondere bei Haftpflichtschäden – von einer vorherigen Reparaturfreigabe abhängig gemacht werden. Ohne Freigabe kann die Werkstatt die Ausführung/Bestellung kostenintensiver Teile verweigern oder Vorschüsse verlangen.
18.4 Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Versicherer erfolgt nicht, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
19. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Auftrags im Rahmen der DSGVO/BDSG verarbeitet. Weitere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung der Werkstatt.
20. Verbraucherstreitbeilegung
Die Werkstatt nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu nicht verpflichtet.
21. Schrift-/Textform, Salvatorische Klausel, Rechtswahl, Gerichtsstand
21.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
21.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
21.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Werkstatt. Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
21.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.